X

Fit für die Zukunft

Neues Förderprogramm für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen

Mit dem Beratungsangebot „Fit für die Zukunft“ (FFZ) sollen Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt werden.

Das Angebot wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (Just Transition Fund) finanziert.

Durch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Transformationsprozesse anzustoßen und zu gestalten. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden. Dies erfordert von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit „Fit für die Zukunft“ schnelle und unbürokratische Hilfe. Das Beratungsangebot setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft wichtiges Unternehmenskapital.

Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen entlang von vier zentralen Themenbereichen beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:

  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung

Um die Beschäftigten im Veränderungsprozess zu unterstützen, ist die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie fester Bestandteil des Beratungsangebots „Fit für die Zukunft“. 

Wer kann „Fit für die Zukunft“ beantragen?

Unternehmen mit Standort oder Arbeitsstätte im Rhein-Kreis Neuss (Städte Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Jüchen und Korschenbroich sowie die Gemeinde Rommerskirchen) und in der Stadt Mönchengladbach. 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen folgende Erstberatungsstellen zur Verfügung.

Was kann mit „Fit für die Zukunft“ gefördert werden?

Die Beratung muss sich auf mindestens einen der vier zentralen Themenbereiche beziehen und die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie enthalten.

Gefördert werden anteilig (60%) der Kosten (Standardeinheitskosten) für bis zu 15 Beratungstage.

Wichtige Hinweise zur Beantragung und Förderung von „Fit für die Zukunft“ sind hier zu finden.

Weitere Informationen