Fachkräftesicherung

Bildungs­scheck 2.0

Ab dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. 

Der Bildungsscheck 2.0 soll insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.

Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal im Kalenderjahr von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €) unter Vorlage eines nicht älter als zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheids beantragt werden.
Weiterbildungen in diesem Sinne sind Angebote, die der beruflichen Kompetenzentwicklung der Person dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.

Die G.I.B. NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung mit einer eigenen Bildungsscheck-Servicenummer und einer Mailadresse.

Bei Fragen rund um das Förderprogramm kontaktieren Sie die G.I.B. unter

Servicezeiten: Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr

Ausführliche Informationen zum Förderinstrument finden Sie auf dem Weiterbildungsportal NRW und auf denSeiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest

Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag